Völker- und menschenrechtliche Probleme sowie ethische Bedenken beim Einsatz vorn Kampfdrohnen

Völkerrecht

Angriffskriege und Intervention ohne UN Mandat sind prinzipiell ein Bruch des Völkerrechts (UN Charta Artikel 2 Ziffer 4). Auch mit einer wie immer gearteten Unterstützung der US-amerikanischen Angriffskriege verletzt Deutschland das Völkerrecht.

Das humanitäre Völkerrecht

Dies sind die Bestimmungen des Völkerrechts im Falle eines Krieges.
Basierend auf der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention legt es z.B. folgende Punkte fest, die mit dem Einsatz von Kampfdrohnen nicht vereinbar sind.

Angriffe sind ausschließlich auf militärische Ziele und Kombatanten erlaubt. Zivilisten sind zu verschonen.

Bei einem Drohnenangriff ist auf Grund der schlechten Bildqualität und der kurzen Reaktionszeiten eine Identifizierung der Zielpersonen nicht zuverlässig möglich. Dies gilt genauso für die „signature strikes“ auf Grund von Gruppenmerkmalen sowie für die „double tap strikes“, bei denen in einem 2. Angriff herbeieilende Rettungspersonen gezielt angegriffen werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass Deutschland auf Dauer keine derartigen, bei den US Streitkräften üblichen Kriegsverbrechen begeht.

Waffen und Kampfmethoden, die überflüssige Verletzungen und Leid bewirken, dürfen nicht eingesetzt werden.

Das ist mit Drohnen nicht umzusetzen. Sie können nur die maximale Maßnahme des Tötens ausführen. Niederschwelligere Handlungsoptionen wie Gefangennahmen sind nicht möglich.

Menschenrechtliche Mindeststandards gelten auch im Krieg.

Drohnenangriffe verletzen das grundlegenste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Drohnenmorde sind Hinrichtungen ohne Anklage, ohne Prozess, ohne Verteidigung, ohne Schuldbeweise. Damit werden jegliche rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt.

Die körperliche Unversehrtheit schließt die seelische Gesundheit ein. Die ständige Bedrohung durch tagelang über den Dörfern schwebende Drohnen und der Anblick der zerfetzten Leiber der Opfer führt zu einer tiefgreifenden Traumatisierung der Zivilbevölkerung.

Auch Drohnenpersonal, sofern es die Konsequenzen seines Tuns erfasst, ist vielfach traumatisiert. Der US Staat reagiert gegenüber Whistleblowern mit jahrzehntelangen Gefängnisstrafen wegen Geheimnisverrat, spricht den Menschen also die Gewissensfreiheit ab. Wie wird sich der deutsche Staat in solchen Fällen verhalten?

Weitere Überlegungen

Im Drohnenkrieg erfolgt das Töten aus sicherer Entfernung und damit unter Minimierung eigener Verluste. Wenn keine getöteten Soldaten im Heimatland ankommen, erspart dies den Regierungen weitgehend Proteste der eigenen Bevölkerung. Dies wird die Bereitschaft erhöhen, das Risiko von Kriegen einzugehen.

Entsprechendes gilt auch für das Drohnenpersonal. Töten per Klick vom geheizten Büro aus verschleiert den Horror der Angriffe.

Die USA setzen seit nunmehr fast 20 Jahren in ihrem Anti-Terrorkrieg Drohnen ein. Trotzdem gehen die Terroranschläge in den europäischen Ländern weiter. Die Verzweiflung über die eigene Wehrlosigkeit gegenüber der dauernden Bedrohung und der Schmerz um die mittels willkürlicher Drohnenangriffe ermordeten Angehörigen muss bei den betroffenen Menschen zu einer Wut auf den Westen führen, die sich dann in immer neuen Anschlägen entlädt, wobei wieder unschuldige Menschen zu Tode kommen. Der Drohnenkrieg ist zur Bekämpfung von Terrorismus völlig ungeeignet. Er heizt den Terrorismus geradezu an.

Fazit

Deshalb lehnen wir die Unterstützung amerikanischer Drohnenmorde durch deutsche Überwachungsdrohnen und deutsche Geheimdienste ab. Wir wenden uns gegen die Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr. Alle militärischen Drohnen müssen völkerrechtlich geächtet werden.

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