Abbau der Grundrechte im „Corona – Ausnahmezustand“ birgt die Gefahr dauerhaft zu werden!

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, bzw. unter Kontrolle zu bringen, wurden von der Politik für die Menschen zahlreiche Einschränkungen angeordnet. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Einschränkungen von sozialen Kontakten und Berufsausübung und etliches mehr spielen sich auf der Ebene ab, die für uns direkt spürbar und sichtbar ist. Um unsere Grundrechte einschränken zu können, wurden dafür im Hintergrund und im Eilverfahren Änderungen an Gesetzen erlassen, Gesetze außer Kraft gesetzt, Entscheidungsbefugnisse von Parlamenten auf einzelne Ministerien übertragen, usw., welche die Gefahr bergen unsere Rechte langfristig einzuschränken. Im Windschatten der pandemiebedingten Maßnahmen wird z.B. auch der verfassungswidrige Einsatz der Bundeswehr im Inneren erwogen. Dabei würde es sich um einen Bruch mit den grundgesetzlich verankerten Lehren aus dem deutschen Faschismus handeln, der von konservativen und reaktionären politischen Kräften seit vielen Jahren gefordert wird.

Der bekannte Menschrechts-Anwalt Dr. Rolf Gössner setzt sich in einem Artikel in der Zeitschrift „Ossietzky“ vom 18. April 2020 mit den Gefahren dieser Grundrechtseinschränkungen auseinander und fordert uns auf diese Einschränkungen nicht als Dauerzustand zu akzeptieren und eine vollständige Wiederherstellung dieser Grundrechte in einem absehbaren Zeitraum einzufordern.

Rolf Gössner: Gedanken und Thesen zum Corona-Ausnahmezustand