aufschrei-waffenhandel.de 11.07.23: Keine Streumunition für Ukraine!

Bundesregierung muss sich gegen Lieferung und Einsatz aussprechen!

„Die Pläne der USA, international geächtete Streumunition an die Ukraine zu liefern sowie der beabsichtigte Einsatz durch die ukrainische Armee, müssen von der Bundesregierung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden. Die USA und die Ukraine sowie Russland sind dem Übereinkommen über Streumunition (CCM) zwar nicht beigetreten, aber das humanitäre Völkerrecht verbietet Waffen, die unterschiedslos Kämpfer als auch Zivilist:innen treffen. Außerdem werden die Blindgänger praktisch zu Landminen, die noch Jahre und Jahrzehnte später zu Verstümmelungen oder dem Tod vollkommen Unbeteiligter führen können. Da Deutschland jedoch Vertragsstaat ist, müssen künftige Waffenlieferungen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta für die Ukraine daraufhin überprüft werden, ob mit diesen die dann gelieferte Streumunition eingesetzt werden kann. Denn Deutschland darf als Unterzeichner der sogenannten „Oslo-Konvention“ den Einsatz von Streumunition nicht unterstützen. Dazu zählt auch die Lieferung von geeigneten Abschussvorrichtungen oder Trägersystemen, wie z. B. Panzerhaubitzen“, sagt Susanne Weipert, Koordinatorin „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.

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