Nukleare Teilhabe (4)

Ein Beitrag zum Gedenken an den Atombombenabwurf vor 77 Jahren am 6. August 1945 auf Hiroshima und am 9. August 1945 auf Nagasaki

von Susanne Bödecker

Die deutsche nukleare Teilhabe beruht auf keinerlei Rechtsgrundlage, sie ist rechtswidrig.

Die Bundesregierung hat der nuklearen Teilhabe und der Stationierung von Atomwaffen in Büchel ausdrücklich zugestimmt und hält diese Zustimmung auch aufrecht. Eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Einen Gesetzesentwurf zur rechtlichen Begründung der nuklearen Teilhabe hat die Bundesregierung niemals im Bundestag eingebracht.
Die Bundesregierung hat auch keinen völkerrechtlichen Vertrag über die Beteiligung an der atomaren Verteidigung der NATO abgeschlossen. 
In Büchel sind Atombomben einsatzbereit stationiert, deren Einsatz nach dem humanitären Völkerrecht verboten ist.
Der Einsatz von Atomwaffen und dessen Androhung verletzen das Menschenrecht auf Leben nach Art. 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt). Deutschland ist diesem Pakt beigetreten. 

Deutschland verstößt mit seiner nuklearen Teilhabe gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 (NPT).
Als Vertragspartei des NPT ist der Nicht-Atomwaffenstaat Deutschland nach Art. 2 NPT verpflichtet, „Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemanden unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“.
Von niemandem heißt: Auch nicht von den USA.

Die Bundesregierung hat sich zur Politik der „nuklearen Teilhabe“ bekannt und im gleichen Atemzug ihr „Ziel einer atomwaffenfreien Welt“ unterstrichen. Zitat Merle Spellerberg, grüne Obfrau im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung: „Weder die Waffenlieferungen noch das kürzlich beschlossene Sondervermögen für die Bundeswehr bedeuten, dass wir uns von unserem klaren Ziel einer atomwaffenfreien Welt abwenden. Nukleare Eskalation darf niemals zum Teil der schon jetzt opferreichen Zeitenwende werden“. Eine Scheinheiligkeit, die kaum zu überbieten ist. Durch die Beschaffung der atomwaffenfähigen F-35-Kampfjets hat sich die Bundesrepublik der nuklearen Teilhabe auf Jahrzehnte verschrieben. Stattdessen müssten die amerikanischen Atombomben endlich aus Deutschland raus, wie es der Bundestag 2010 beschlossen hat.
Auf dem Weg zur atomwaffenfreien Welt muss die Bundesregierung endlich den internationalen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen unterzeichnen.