FRIEDENSKUNDGEBUNG ZUM ATOMWAFFENVERBOTSVERTRAG

am Dienstag, 21. Juni 2022 um 18.00 Uhr
auf dem Stuttgarter Schlossplatz, Herzog-Christoph-Denkmal (Ecke Bolz-/ Königstraße)

mit Redebeiträgen von:

  • Wiltrud Rösch-Metzler (pax christ Rottenburg-Stuttgart)
  • Sidar Carman (ver.di Bezirk Stuttgart)
  • Willi Bergmann (Friedenstreff Stuttgart-Nord)

Friedenslieder mit Werner Grimm

Bringt zahlreich Transparente, Flaggen und Friedensfahnen mit, damit man uns gut sehen kann!

Am 7. Juli 2017 wurde in den Vereinten Nationen von 122 Staaten der Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen. Er ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten und wurde zwischenzeitlich von 61 Vertragsstaaten ratifiziert.

Der Vertrag verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.

Vom 21. bis zum 23. Juni findet in Wien die erste Vertragsstaatenkonferenz statt, um u.a. zu beraten, wie die Ziele des Vertrages vorangebracht werden können. Wie alle Atomwaffen- und NATO-Staaten ist Deutschland dem Vertrag nicht beigetreten. Dem Druck der Friedensbewegung ist es aber zu verdanken, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen hat an der Konferenz als Beobachterin teilzunehmen.

Mit dem Krieg in der Ukraine ist die Atomkriegsgefahr nochmals gestiegen, das Friedensforschungsinstitut SIPRI warnt aktuell vor einem neuen atomaren Wettrüsten.

Im Rahmen des 100Milliarden-„Sondervermögens“ wurde von der Bundesregierung die Anschaffung von 35 Stück F35-Tarnkappenbomber beschlossen. Ein Teil davon dient als Ersatz alter Tornados einzig und allein dem Zweck US-amerikanische Atombomben über „Feindesland“, also über Russland abwerfen zu können. Dies wird jährlich im Rahmen des Atomkriegsmanövers „Steadfast Noon“ geübt.

Diese ca. 20 Atombomben lagern auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel und sollen 2023 durch die „effektiveren“ B61-12 ersetzt werden. Sie sind zielgenauer und haben eine geringere nukleare Sprengkraft, was ihren Einsatz zur Zerstörung gegnerischer Kommandostrukturen möglich erscheinen lässt- die atomare „Hemmschwelle“ sinkt. Der Militärflughafen wird derzeit für weitere 250 Millionen Euro modernisiert und für die Stationierung der neuen F35-Atombomber ausgebaut. 

Mit der Anschaffung der F35-Atombomber hat die Bundesregierung die Fortsetzung der nuklearen Teilhabe quasi beschlossen.  Diese und erst recht die Übungen mit Atombomben sind völkerrechtswidrig, da Deutschland mit der Unterzeichnung des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) erklärt hat, Nuklearwaffen „weder mittelbar noch unmittelbar“ anzunehmen. In Büchel hält die Ampelkoalition an dieser widerrechtlichen Praxis fest, obwohl z. B. die Grünen noch 2020 im Bundestag einen Antrag für den bedingungslosen Abzug der Atombomben aus Büchel eingebracht hatten. Rolf Mützenich von der SPD hatte zumindest eine breite gesellschaftliche Debatte gefordert. Nichts ist von alledem übrig.

Dagegen fordern die Veranstalter:innen:

  • Aufkündigung der nuklearen Teilhabe und Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland
  • Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag
  • Abrüstung statt Aufrüstung – Nein zum 2%-Ziel
  • Verhandlungen mit allen Staaten über eine zukünftige europäische Sicherheitsarchitektur
  • Weltweite gemeinsame Anstrengungen zur Bekämpfung der Klimakrise, des Hungers und von sozialen Notlagen