Am 17. Juli veröffentlichten die NachDenkSeiten einen Beitrag von mir zur Thematik „Streubomben und das Völkerrecht“. Mein Beitrag provozierte zahlreiche Reaktionen. Interessanterweise fokussierten sich die kritischen Leserbriefe nicht so sehr auf die Frage des ius in bello (Recht im Krieg), was ja mein eigentliches Thema war, sondern auf meine einleitenden Worte zum ius ad bellum (Recht zum Krieg). Was ich sehr begrüße, und was die Leserschaft der NachDenkSeiten ausmacht, ist das hohe inhaltliche Niveau sowie der praktizierte Respekt. So funktioniert gesunder gesellschaftlicher Diskurs – eine Diskursatmosphäre, die in Zeiten dominierender Political Correctness statt Argumente rar geworden ist. Unter anderem wurde ich von einigen Lesern gebeten, das Thema des Rechts zum Krieg anhand des russisch-ukrainischen Krieges zu thematisieren. Der Bitte komme ich sehr gerne nach.
Von Alexander Neu.