Rechtswissenschaftler: Bundesregierung beruft sich auf „irrelevante“ Nutzungsverträge der US-Militärstützpunkte / Völkerrechtler: Bundesregierung müsste von USA „Einhaltung des Gewaltverbots“ verlangen / Generalbundesanwalt verweigert Auskunft über Ermittlungen gegen Bundesregierung
Berlin/Karlsruhe. Rechtswissenschaftlern zufolge ist Deutschland am völkerrechtswidrigen Krieg Israels und der USA gegen den Iran beteiligt. Dies erläuterten Völkerrechtsexperten gegenüber Multipolar. Grund ist die Erlaubnis der Bundesregierung gegenüber den USA, ihre Militärstützpunkte hierzulande für den Angriffskrieg auf den Iran zu nutzen. Regierungssprecher Stefan Kornelius hatte in einer Bundespressekonferenz am 9. März erklärt, dass die Bundesregierung die Nutzung der US-Basen in Deutschland nicht einschränken werde. Die Nutzung unterliege „rechtlichen Verabredungen beziehungsweise Verträgen“, die „völkerrechtlichen Bestand“ haben und die sich auch im Rahmen der deutschen Rechtsordnung bewegen, so Kornelius.
Nico Krisch, Professor für Völkerrecht am Genfer Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung, erläuterte auf Multipolar-Anfrage hingegen, dass die deutsche Erlaubnis US-Militärbasen in Deutschland für einen Angriffskrieg gegen den Iran zu nutzen, „selbst eine (indirekte) Aggression“ darstelle. Dabei könne sich die Bundesrepublik nicht zur Rechtfertigung auf mit den USA oder anderen Staaten abgeschlossene Verträge wie das Nato-Truppenstatut berufen. Diese seien „irrelevant“. Ein Staat könne sich dem Verbot der Gewaltanwendung nicht dadurch entziehen, dass er mit einem anderen Staat ein Abkommen schließt, erläuterte Krisch.
