Nukleare Teilhabe (3)

Ein Beitrag zum Gedenken an den Atombombenabwurf vor 77 Jahren am 6. August 1945 auf Hiroshima und am 9. August 1945 auf Nagasaki

von Susanne Bödecker

Alle Konzepte und Strategien der nuklearen Abschreckung gehen davon aus, dass der potentielle Gegner dadurch von einem nuklearen Angriff wirksam abgeschreckt werden könnte, dass man ihm einen militärischen Gegenschlag androht, der für ihn zu unannehmbaren Folgen und Schäden, wenn nicht zur vollständigen Vernichtung in einem nuklearen Inferno führen würde.

Funktionieren kann das aber nur, wenn der Gegner rationale Entscheidungen trifft, die möglich sind, weil er über hinreichende zeitliche und informatorische Kapazitäten verfügt. 

Was aber ist, wenn menschliche Fehleinschätzungen oder technisches Versagen wirksam werden? Wenn sich elektronische Fehlinformationen in Kommunikationssysteme einschleichen, wenn die jeweils andere Seite angesichts der sehr kurzen Vorwarnzeit ungenügend oder gar nicht mehr entscheiden kann, ob es sich um einen gegnerischen Angriff handelt oder nicht?

Das Risiko durch Deutschlands Beteiligung an der nuklearen Abschreckungsstrategie der NATO ist unüberschaubar, politisch nicht zu vertreten und ein Verbrechen an der Bevölkerung. Ein mit Atomwaffen geführter Krieg unter Beteiligung Deutschlands würde voraussichtlich wesentliche Teile unseres Landes und angrenzende zerstören, darin alles Leben vernichten und das Zielgebiet für lange Zeit, wenn nicht für immer unbewohnbar machen. Es wäre eine Rückkehr in die Zeit des Kalten Krieges, in dem bei allen Planungen die BRD das Schlachtfeld einer atomaren Auseinandersetzung war.