Liebe Friedensfreundinnen, liebe Friedensfreunde,
vor 26 Jahren, am 8. Juli 1996 stellte der Internationale Gerichtshof in Den Haag fest, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“
Um daran zu erinnern und nukleare Abrüstung einzufordern, werden an rund 500 Rathäusern in Deutschland von den „Bürgermeistern für den Frieden“ die Mayors for Peace – Flaggen gehisst.
In Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine und die sich seitdem permanent zuspitzende Konfrontation zwischen den Nuklearmächten Russland und der NATO hat sich die Gefahr eines Atomkrieges in Europa erhöht.
In Wien fand vom 21. bis 23. Juni die erste Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages statt. Deutschland hat an der UNO-Konferenz als Beobachter teilgenommen. Die Mayors for Peace waren mit zahlreichen Delegierten ebenfalls vertreten. Hibakusha – Überlebende der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki – berichteten über die beispiellose humanitäre Katastrophe, die der Einsatz dieser Massenvernichtungswaffen verursachte.
Somit steht auch in diesem Jahr der im Januar 2021 in Kraft getretene Atomwaffenverbotsvertrag im Fokus des Flaggentages. Die Atommächte haben den Vertrag nicht unterzeichnet, und auch Deutschland ist dem Verbotsvertrag bislang nicht beigetreten. Weltweit appellieren die Mayors for Peace daher an die Staaten, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen.
In Stuttgart findet die Veranstaltung der Stadt Stuttgart vor dem Stuttgarter Rathaus statt.
Die Stadt Stuttgart hat 2020 den ICAN-Städteappell unterschrieben und damit die Bundesregierung aufgefordert, dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. Die Friedensbewegung schließt sich dem an und fordert darüber hinaus die Kündigung der deutschen „Nuklearen Teilhabe“ und den ersatzlosen Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland.